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Nachfrage

Pilotprojekt Schulstraßen

Nachfrage

Ich bin Anwohner*in

Zitat aus dem obigen Text:
"Derzeit prüft die Stadtverwaltung, ob die laufenden Pilotprojekte verlängert werden können, um ein nahtloses Fortbestehen der aktuell erprobten Schulstraßen zu ermöglichen."

Die laufenden Pilotprojekte sind mit dem neuen Erlass jedoch überwiegend unvereinbar:

- gewählte Beschilderung nach der StVO überhaupt nicht zulässig (Kombination Einfahrtverbot mit zeitlicher Beschränkung, Angabe des in der StVO nicht vorgesehenen Wortes "Ferien" auf den Schildern)

- Anwohner sind generell von der Sperrung betroffen

Der neue Erlass stellt klipp und klar fest, dass die in Köln gewählte Beschilderung nicht mit der StVO vereinbart ist und der Anwohnerschaft jederzeit eine Anfahrt zu ihren Wohnungen (Garagen, Stellplätze u.ä.) erlaubt sein muss (durch personenbezogene Ausnahmegenehmigungen, ohne dass es hierfür sonstiger Voraussetzungen bedarf).

Wird die Stadt die verbindlichen Vorgaben des Erlasses umsetzen, sofern Schulstraßen über das Ende des Projektzeitraumes, also über den laufenden Monat März hinaus, bestehen bleiben?

Der an anderer Stelle genannte Verweis auf die kommunale Selbstverwaltung ist im Übrigen unzutreffend, da die Anwendung des Straßenverkehrsrechts auf verbindlichen Bestimmungen des Bundes- und Landesrechts beruht.

Ein Abweichen setzt hierbei stets die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde voraus. Eine Zustimmung zum aktuell praktizierten Abweichen von der neurn, jedoch bereits geltenden Erlasslage erscheint wohl mehr als unwahrscheinlich...

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Di., 19.03.2024 - 09:03

Moderationskommentar 

 

Liebe Nutzer*in, 

 

vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Nachfrage. Wir haben diese an die Fachdienststelle weitergeleitet und folgende Antwort erhalten: 

Die Ausgestaltung des Pilotprojektes ist zur Erprobung und Erforschung des Verkehrsverhaltens nach Maßgabe der möglichen verkehrsrechtlichen Grundlagen erfolgt. Die Stadtverwaltung sieht in dem jetzt durch das NRW-Ministerium aufgezeigten Erlass jedoch eine gute Grundlage für die Möglichkeit, Schulstraßen in Köln in Zukunft mit anderen Rahmenbedingungen etablieren zu können und stimmt derzeit das weitere Vorgehen hierzu ab. Dabei sind uns neben der praktischen Umsetzung insbesondere die Belange der Anwohner*innen ein wichtiges Anliegen.

 

Viele Grüße

Ihre Stadt Köln 

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