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Lärmaktionsplanung

Ohr mit dahinter gehaltener Hand was zuhören suggeriert

Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4)

Lärmaktionsplanung Kurz und Einfach

Köln ist eine große und laute Stadt.

Besonders der Verkehr in der Stadt ist laut.

Zu viel Lärm ist nicht gut für die Gesundheit der Menschen.

Der Lärmaktionsplan soll mehr Lärm verhindern.

Lärm kann man berechnen.

Die Berechnungen des Lärms zeigen uns, wo es jetzt laut ist.

Wir benötigen Hilfe der Menschen vor Ort, um Probleme mit Lärm besser zu lösen.

Wir fragen Sie:

  • Wo ist es laut?
  • Wann ist es laut?
  • Warum ist es laut? (zum Beispiel wegen Autos, Flugzeuge, Straßenbahn oder Industrie)
  • Wo ist es ruhig?

Ziel der Beteiligung ist es zu wissen wie die Stimmung zum Thema Lärm ist
und welche Orte Menschen in Köln ruhig finden.

Wir erarbeiten den Lärmaktionsplan für Köln!

Wir haben bereits Lärmberechnungen durchgeführt. Nun möchten wir auch Ihre Erfahrungen nutzen. Daher haben wir im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine vierwöchige Onlinebeteiligung durchgeführt. Vom 23.10.2023 bis zum 19.11.2023 konnten Sie lärmbelastete Orte, aber auch schützenswerte, ruhige Orte auf den entsprechenden Karten verorten und somit zur Lärmaktionsplanung in Köln beitragen!

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist nur der Lärm durch Verkehr und durch Anlagen, die gemäß der Industrieemissionsrichtlinie der EU genehmigt werden, relevant. Baulärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm sind nicht Teil der Lärmaktionsplanung. Eingaben zu diesen Themen können daher leider nicht verwertet werden.

Ziel der Beteiligung war es, ein allgemeines Stimmungsbild zu lärmbelasteten Orten zu erstellen sowie Vorschläge zum Schutz und zur Weiterentwicklung der „städtischen Ruheorte“ zu bekommen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form von zwei Kartendialogen durchgeführt. In einem Kartendialog wurden Eingaben zu lärmbelasteten Orten gesammelt, wobei zwischen folgenden Lärmquellen unterschieden wurde:

  • Straßenverkehr
  • Sonstiger Schienenverkehr (Bahnen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sowie der Häfen und Güterverkehr Köln AG)
  • Flugverkehr
  • Industrieanlagen und Häfen

In einem weiteren Kartendialog konnten Sie Vorschläge für die Festsetzung und Weiterentwicklung der "Städtischen Ruheorte" teilen.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Internet veröffentlicht. Sie stellen eine Grundlage für den weiteren Planungsprozess dar und werden in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) berücksichtigt.

Hintergrund

Der Rat der Stadt Köln hat am 19. Dezember 2017 den aktuell gültigen Lärmaktionsplan (Stufe 2) für Köln beschlossen. Der Lärmaktionsplan basiert auf dem "Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln", welcher am 22. September 2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die erste Fortschreibung (Stufe 3) wurde am 12. Dezember 2019 vom Rat beschlossen. Nun steht eine erneute Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans an. Hierzu führte die Stadt Köln vom 23.10.2023 bis zum 19.11.2023 eine vierwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind alle Kommunen auf Grundlage der Lärmkartierung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Dabei soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben werden. In diesem Beteiligungsportal konnten Sie an der aktuellen Fortschreibung zur Lärmaktionsplanung (Stufe 4) mitwirken.

Fragen und Antworten

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Der Lärmaktionsplan ist ein Instrument, um Probleme und Auswirkungen durch Lärm zu regeln. Das Ziel ist die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um so zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.

Ein weiterer zentraler Teil der Lärmaktionsplanung besteht darin, ruhige Bereiche mit Aufenthaltsfunktion (zum Beispiel Parks und Grünflächen) vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Welcher Lärm ist gemeint?

Für die Lärmaktionsplanung sind folgende Lärmquellen relevant:

  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Flugverkehr
  • Industrie und Häfen

Bei Industrie und Häfen gilt: Es sind nur besonders umweltrelevante Industrieanlagen relevant, die unter die Industrieemissionsrichtlinie (IED) der EU fallen sowie Häfen, die eine bestimme Umschlagsleistung erbringen.

Wie wird festgelegt, wo lärmmindernde Maßnahmen notwendig sind?

Als Basis der Lärmaktionsplanung dient die Lärmkartierung. Die Lärmkartierung beinhaltet die Berechnung der Schallausbreitung der relevanten Lärmquellen gemäß EU-weit geltender Rechenvorschriften. Dabei werden zwei Lärmindizes berechnet: LDen und LNight. Der Lärmindex LDen beschreibt die Lärmbelastung über 24 Stunden eines Tages, während LNight die Lärmbelastung während des Nachtzeitraums (22 bis 6 Uhr) darstellt. Die Lärmindizes werden in Dezibel (dB(A)) angegeben.

Auf Basis dieser Berechnungsergebnisse und weiterer Aspekte, wie die Anzahl der betroffenen Einwohner*innen und die Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes in dB(A), wurden die Lärmschwerpunkte priorisiert. Somit werden in Bereichen, in denen besonders viele Einwohner*innen von hohen Lärmpegeln betroffen sind, lärmmindernde Maßnahmen priorisiert erarbeitet.

Ist die Lärmaktionsplanung gesetzlich geregelt? Wer ist zuständig?

Der Ursprung der Lärmaktionsplanung und der Lärmkartierung findet sich in der EU-Umgebungslärmrichtlinie, welche im Jahr 2002 erlassen wurde. Das Hauptziel ist, die Verbesserung der Lärmsituation in Europa anzutreiben.

Die Umsetzung in das deutsche Recht erfolgt unter anderem im 6. Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a-f BImSchG). Dort finden sich zum Beispiel Angaben zu Zuständigkeiten und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne.

Die Zuständigkeit der Umsetzung liegt bei den Gemeinden oder bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Für die Schienenwege des Bundes liegt die Zuständigkeit der Umsetzung beim Eisenbahn-Bundesamt. Die Stadt Köln wird dort nicht tätig.

Was hat die Stadt Köln bisher zu dem Thema gemacht?

Der aktuell gültige Lärmaktionsplan (Stufe 2) der Stadt Köln wurde am 19.12.2017 vom Rat beschlossen. Dieser enthält auch den Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan, der am 22.09.2016 vom Rat beschlossen wurde. Der Lärmaktionsplan (Stufe 2) beinhaltet langfristige Lärmminderungskonzepte sowie festgesetzte Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung. Weiterhin enthält er die Ergebnisse der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung, welche in zwei Phasen im November bis Dezember 2010 und 2011 stattfand.

Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 3) wurde am 12.12.2019 vom Rat beschlossen. Dieser enthält primär eine Sachstandsmitteilung der in Stufe 2 festgesetzten Einzelmaßnahmen mit lärmmindernder Wirkung sowie Angaben zu weiteren festgesetzten, geplanten Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung. In diesem Rahmen fand auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Oktober und November 2018 statt.

Nun steht eine erneute Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) an.

Weitere Informationen zu den bisherigen Lärmaktionsplänen und Öffentlichkeitsbeteiligungen

Was ist das Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung?

Ihre Eingaben zu den lärmbelasteten Orten werden als Ergänzung zu den berechneten Lärmschwerpunkten genutzt. Dabei kann zum einem überprüft werden, ob innerhalb der berechneten Lärmschwerpunkte auch Häufungen von Eingaben vorliegen und die Berechnungsergebnisse somit mehr Gewicht erhalten. Zum anderen können so weitere Lärmschwerpunkte oder Lärmprobleme ermittelt werden, die aus den Berechnungen nicht deutlich hervorgehen.

Außerdem setzen wir insbesondere auf Ihre Kenntnis der Lärm-Situation vor Ort. Mit Hilfe Ihrer Eingaben können potenzielle Lärmminderungsmaßnahmen abgestimmt auf die jeweilige Situation vor Ort entworfen werden.

Die Eingaben zu den Ruheorten werden ebenfalls in Zusammenhang mit den bereits bestehenden Ausarbeitungen ausgewertet. Die Ruheorte basieren auf Ihrer subjektiven Wahrnehmung und sollen für Sie festgesetzt und geschützt werden, wobei die Eingaben in diesem Bereich maßgeblich für das Ergebnis sind.

Helfen Sie uns mit Ihrer Teilnahme dabei, den Lärm in Köln zu reduzieren und ruhige Orte zu erhalten!

Wichtiger Hinweis:

Das Eisenbahnbundesamt ist für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Eisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Die Stadt Köln wird hier nicht tätig.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung für Einsenbahnlärm 

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